Recht und Anspruch bei der Prothesenversorgung

eurocom informiert mit neuem Ratgeber über Gesetze und ihre Anwendung

Die Versorgung behinderter Menschen mit Prothesen hat sich innerhalb der letzten 20 Jahre erheblich verändert: Der technische Fortschritt in der Prothesenentwicklung setzt höhere Versorgungsstandards, steht aber dem zunehmenden Kostendruck im Gesundheitswesen gegenüber. Die Folge trägt der Patient: Er sieht sich oft vor unüberwindbare Hindernisse gestellt, zügig eine seinen Ansprüchen entsprechende Prothesenversorgung zu erhalten. Versorgungsprozesse ziehen sich so in die Länge, Zuständigkeiten werden ignoriert und die Kosten immer wieder als Bewertungskriterium für den Versorgungsstandard herangezogen.

Ist das aber rechtens? Auf diese allgemeine Grundsatzfrage gibt der neue Ratgeber „Recht und Anspruch bei der Prothesenversorgung“ des Industrieverbandes eurocom e. V. ebenso eine Antwort wie auf spezielle juristische Fragen, die sich innerhalb des Versorgungsprozesses stellen. Übersichtlich und verständlich klärt die Publikation über rechtliche Grundlagen und den individuellen Versorgungsanspruch des Versicherten auf, über gesetzliche Regelungen im Rahmen der Antragstellung, über Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie, Nutzungsdauer und Mindestgebrauchszeiten sowie über die Rolle des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Besondere Berücksichtigung findet dabei das Prozedere des Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahrens.

Betroffene und Ärzte, Mitarbeiter des orthopädietechnischen Fachhandels und der Krankenkassen finden hier fundierte handlungsorientierende Informationen, die auf der Basis eigener Praxis entstanden sind: Autorin Sonja M. Mnich ist Expertin für Sozialrecht und selbst beidseitig oberschenkelamputiert. Sie verfügt über langjährige Erfahrung mit den juristischen Aspekten der Prothesenversorgung.

Die Printversion des Ratgebers „Recht und Anspruch bei der Prothesenversorgung“ kann unter www.eurocom-info.de bestellt werden. Dort befindet sich außerdem eine pdf-Datei zum Download.