Verordnungshinweise für orthopädische Hilfsmittel
Bandagen, Orthesen, orthopädische Einlagen, Beinprothesen, Armprothesen und Hilfsmittel zur Brustversorgung sind wie alle medizinischen Hilfsmittel frei von Budget und Richtgrößen und laut §33 SGB V zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungs- und erstattungsfähig.
Jede Vertragsärztin und Vertragsarzt, ob Allgemeinmedizinerin und Allgemeinmediziner oder Fachspezialistin und Fachspezialist, ist ermächtigt, Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen.
Verordnungsinhalte und Rezeptbeispiele Bandagen
Bandagen sind in der Produktgruppe 05 „Bandagen“ des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet. Die richtige Rezeptierung ist Voraussetzung für die korrekte Abgabe des Hilfsmittels an die Patientin oder den Patienten. Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie ist das Hilfsmittel in der Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung erforderlichen Einzelangaben zu machen:
- Genaue Indikation / Diagnose (ICD-10-Code)
- Hilfsmittelnummer
(7-stellige Positionsnummer oder 10-stellige Positionsnummer als Einzelproduktverordnung mit Begründung) oder Bezeichnung des Hilfsmittels - Anzahl
Hilfsmittel werden auf Muster 16 (rosa Kassenrezept), getrennt von Arzneimitteln und Verbandstoffen, mit der Ziffer 7 im entsprechenden Statusfeld verordnet (Ausnahme: Hör- und Sehhilfen). Im Folgenden finden Sie Rezeptbeispiele.

Rezeptbeispiel Kniebandage

Rezeptbeispiel Ellenbogenbandage
Verordnungsinhalte und Rezeptbeispiele Orthesen
Orthesen sind in der Produktgruppe 23 „Orthesen/Schienen“ des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet. Die richtige Rezeptierung ist Voraussetzung für die korrekte Abgabe des Hilfsmittels an die Patientin oder den Patienten. Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie ist das Hilfsmittel in der Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung erforderlichen Einzelangaben zu machen:
- Genaue Indikation / Diagnose (ICD-10-Code)
- Hilfsmittelnummer
(7-stellige Positionsnummer oder 10-stellige Positionsnummer als Einzelproduktverordnung mit Begründung) oder Bezeichnung des Hilfsmittels - Anzahl
Hilfsmittel werden auf Muster 16 (rosa Kassenrezept), getrennt von Arzneimitteln und Verbandstoffen, mit der Ziffer 7 im entsprechenden Statusfeld verordnet (Ausnahme: Hör- und Sehhilfen). Im Folgenden finden Sie Rezeptbeispiele.

Rezeptbeispiel für eine Knieorthese

Rezeptbeispiel Rückenorthese
Verordnungsinhalte und Rezeptbeispiele Einlagen
Einlagen sind in der Produktgruppe 08 „Einlagen“ des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet. Die richtige Rezeptierung ist Voraussetzung für die korrekte Abgabe des Hilfsmittels an die Patientin oder den Patienten. Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie ist das Hilfsmittel in der Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung erforderlichen Einzelangaben zu machen:
- Genaue Indikation / Diagnose (ICD-10-Code)
- Hilfsmittelnummer
(7-stellige Positionsnummer oder 10-stellige Positionsnummer als Einzelproduktverordnung mit Begründung) oder Bezeichnung des Hilfsmittels - Anzahl
- Fertigung „nach Maß“ oder „nach Formabdruck“
Hilfsmittel werden auf Muster 16 (rosa Kassenrezept), getrennt von Arzneimitteln und Verbandstoffen, mit der Ziffer 7 im entsprechenden Statusfeld verordnet (Ausnahme: Hör- und Sehhilfen). Im Folgenden finden Sie ein Rezeptbeispiel.

Rezeptbeispiel Orthopädische Einlagen
Verordnungsinhalte und Rezeptbeispiele Beinprothesen
Beinprothesen sind in der Produktgruppe 24 „Beinprothesen“ des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet. Die richtige Rezeptierung ist Voraussetzung für die korrekte Abgabe des Hilfsmittels an die Patientin oder den Patienten. Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie ist das Hilfsmittel in der Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung erforderlichen Einzelangaben zu machen:
- Genaue Indikation / Diagnose (ICD-10-Code)
- Hilfsmittelnummer
(7-stellige Positionsnummer) oder Bezeichnung des Hilfsmittels - Anzahl
Grundsätzlich erfolgt die Prothesenversorgung in einfacher Stückzahl; es besteht jedoch bei Bedarf zusätzlich ein Anspruch auf Versorgung mit einer wasserfesten Prothese. Vorgaben über eine Mindestnutzungsdauer existieren im Hinblick auf die Versorgung mit Beinprothesen nicht. Ein Austausch der Prothese nach Verschleiß erfolgt dann, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist.
Der Ersatz einer Beinprothese durch ein technisch verbessertes Prothesensystem kommt in Betracht, wenn dieses erhebliche Gebrauchsvorteile beim Behinderungsausgleich im Alltagsleben bietet. Darüber hinaus muss der Versicherte in der Lage sein, diese Gebrauchsvorteile zu nutzen.
Hilfsmittel werden auf Muster 16 (rosa Kassenrezept), getrennt von Arzneimitteln und Verbandstoffen, mit der Ziffer 7 im entsprechenden Statusfeld verordnet (Ausnahme: Hör- und Sehhilfen). Im Folgenden finden Sie ein Rezeptbeispiel.

Rezeptbeispiel Beinprothesen
Verordnungsinhalte und Rezeptbeispiele Armprothesen
Armprothesen sind in der Produktgruppe 38 „Armprothesen“ des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet. Die richtige Rezeptierung ist Voraussetzung für die korrekte Abgabe des Hilfsmittels an die Patientin oder den Patienten. Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie ist das Hilfsmittel in der Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung erforderlichen Einzelangaben zu machen:
- Genaue Indikation / Diagnose (ICD-10-Code)
- Hilfsmittelnummer
(7-stellige Positionsnummer) oder Bezeichnung des Hilfsmittels - Anzahl
Grundsätzlich erfolgt die Prothesenversorgung in einfacher Stückzahl; es besteht jedoch bei Bedarf zusätzlich ein Anspruch auf Versorgung mit einer wasserfesten Prothese. Vorgaben über eine Mindestnutzungsdauer existieren im Hinblick auf die Versorgung mit Armprothesen nicht.
Ein Austausch der Prothese nach Verschleiß erfolgt dann, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist. Der Ersatz einer Armprothese durch ein technisch verbessertes Prothesensystem kommt in Betracht, wenn dieses erhebliche Gebrauchsvorteile beim Behinderungsausgleich im Alltagsleben bietet. Darüber hinaus muss der Versicherte in der Lage sein, diese Gebrauchsvorteile zu nutzen.
Hilfsmittel werden auf Muster 16 (rosa Kassenrezept), getrennt von Arzneimitteln und Verbandstoffen, mit der Ziffer 7 im entsprechenden Statusfeld verordnet (Ausnahme: Hör- und Sehhilfen). Im Folgenden finden Sie ein Rezeptbeispiel.

Rezeptbeispiel Armprothesen
Verordnungsinhalte und Rezeptbeispiele Brustprothesen
Brustprothesen sind in der Produktgruppe 37 „Brustprothesen“ des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet. Die richtige Rezeptierung ist Voraussetzung für die korrekte Abgabe des Hilfsmittels an die Patientin oder den Patienten. Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie ist das Hilfsmittel in der Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung erforderlichen Einzelangaben zu machen:
- Genaue Indikation / Diagnose (ICD-10-Code)
- Hilfsmittelnummer
(7-stellige Positionsnummer oder 10-stellige Positionsnummer als Einzelproduktverordnung mit Begründung) oder Bezeichnung des Hilfsmittels - Anzahl
Wichtig ist, dass auf dem ärztlichen Verordnungsschein der BH als „Prothesen-Halterung“ bezeichnet wird, da er sonst von der Krankenkasse nicht als bezuschussungsfähig gilt.
Die Krankenkasse in Deutschland übernimmt:
- die Kosten einer Silikonprothese bzw. eines Ausgleichsteils zu 100 Prozent alle zwei Jahre
- zweimal jährlich einen Teil der Kosten für einen Spezial-BH
- bei Gewichtsverlagerung (muss von der Ärztin oder dem Arzt bestätigt sein) die komplette Neuversorgung
- Teilbezuschussung eines Badeanzugs (individuell)
Hilfsmittel werden auf Muster 16 (rosa Kassenrezept), getrennt von Arzneimitteln und Verbandstoffen, mit der Ziffer 7 im entsprechenden Statusfeld verordnet (Ausnahme: Hör- und Sehhilfen). Im Folgenden finden Sie ein Rezeptbeispiel.
