Verordnungshinweise für die medizinische Kompressionstherapie
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie sind in der Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet. Sie sind wie alle medizinischen Hilfsmittel frei von Budget und Richtgrößen und verordnungs- und erstattungsfähig. Medizinische Kompressionsstrümpfe aller Kompressionsklassen (KKL I bis IV) zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln und sind laut §33 SGB V zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungs- und erstattungsfähig.
Jede Vertragsärztin und Vertragsarzt, ob Allgemeinmedizinerin und Allgemeinmediziner oder Fachspezialistin und Fachspezialist, ist ermächtigt, Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen.
Nutzungsdauer und Zweitverordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen
Die Leitlinie zur medizinischen Kompressionstherapie sieht im Hinblick auf die Wirksamkeit medizinischer Kompressionsstrümpfe eine Nutzungsdauer von in der Regel sechs Monaten vor. Aus hygienischen Gründen sollte eine Zweitverordnung im Rahmen der Erstversorgung erfolgen.
An-/Ausziehen ist verordnungsfähig
Das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten medizinischen Kompressionsstrümpfen (MKS) ist gemäß Häuslicher Krankenpflege-Richtlinie für jede Kompressionsklasse (KKL), also auch für die KKL I, eine verordnungsfähige Leistung der Behandlungspflege.
Verordnungsinhalte: Schlüssel für die korrekte Abgabe von Hilfsmitteln
Die richtige Rezeptierung ist Voraussetzung für die korrekte Abgabe des Hilfsmittels an den Patientinnen und Patienten. Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie ist das Hilfsmittel in der Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung erforderlichen Einzelangaben zu machen:
- Genaue Indikation / Diagnose (ICD-10-Code)
- Hilfsmittelnummer
- (7-stellige Positionsnummer; 10-stellige Positionsnummer als Einzelproduktverordnung mit Begründung) oder Bezeichnung des Hilfsmittels: Medizinischer Kompressionsstrumpf
- Anzahl
- Strumpflänge:
A – D Wadenstrumpf,
A – F Halbschenkelstrumpf,
A – G Schenkelstrumpf,
A – T Strumpfhose - Kompressionsklasse (KKL): I bis IV
- Fußspitze: offen oder geschlossen
Wenn erforderlich zusätzlich:
- ggf. Maßanfertigung
- Zusätze: z. B. Hosenschlitz, Pelotten, Reißverschluss, Leibteil mit Kompression
- Flachgestrickt
- Befestigungen: z. B. Hautkleber, Haftband, Hüftbefestigung
- Wechselversorgung
- Begründung, falls eine vorzeitige Folgeverordnung erforderlich ist (z. B. bei erheblichen Gewichts- oder Volumenveränderungen)
Rezeptbeispiele für verschiedene Indikationen
Hilfsmittel werden auf Muster 16 (rosa Kassenrezept), getrennt von Arzneimitteln und Verbandstoffen, mit der Ziffer 7 im entsprechenden Statusfeld verordnet (Ausnahme: Hör- und Sehhilfen). Im Folgenden finden Sie Rezeptbeispiele zu verschiedenen Indikationen.