Verordnungshinweise2025-01-17T07:06:54+01:00

Verordnungshinweise für die medizinische Kompressionstherapie

Hilfsmittel zur Kompressionstherapie sind in der Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet. Sie sind wie alle medizinischen Hilfsmittel frei von Budget und Richtgrößen und verordnungs- und erstattungsfähig. Medizinische Kompressionsstrümpfe aller Kompressionsklassen (KKL I bis IV) zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln und sind laut §33 SGB V zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungs- und erstattungsfähig.

Jede Vertragsärztin und Vertragsarzt, ob Allgemeinmedizinerin und Allgemeinmediziner oder Fachspezialistin und Fachspezialist, ist ermächtigt, Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen.

Visualisierung eines Arzt-Patient-Gesprächs

Nutzungsdauer und Zweitverordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen

Die Leitlinie zur medizinischen Kompressionstherapie sieht im Hinblick auf die Wirksamkeit medizinischer Kompressionsstrümpfe eine Nutzungsdauer von in der Regel sechs Monaten vor. Aus hygienischen Gründen sollte eine Zweitverordnung im Rahmen der Erstversorgung erfolgen.

An-/Ausziehen ist verordnungsfähig

Das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten medizinischen Kompressionsstrümpfen (MKS) ist gemäß Häuslicher Krankenpflege-Richtlinie für jede Kompressionsklasse (KKL), also auch für die KKL I, eine verordnungsfähige Leistung der Behandlungspflege.

Verordnungsinhalte: Schlüssel für die korrekte Abgabe von Hilfsmitteln

Die richtige Rezeptierung ist Voraussetzung für die korrekte Abgabe des Hilfsmittels an den Patientinnen und Patienten. Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie ist das Hilfsmittel in der Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung erforderlichen Einzelangaben zu machen:

  • Genaue Indikation / Diagnose (ICD-10-Code)
  • Hilfsmittelnummer
  • (7-stellige Positionsnummer; 10-stellige Positionsnummer als Einzelproduktverordnung mit Begründung) oder Bezeichnung des Hilfsmittels: Medizinischer Kompressionsstrumpf
  • Anzahl
  • Strumpflänge:
    A – D Wadenstrumpf,
    A – F Halbschenkelstrumpf,
    A – G Schenkelstrumpf,
    A – T Strumpfhose
  • Kompressionsklasse (KKL): I bis IV
  • Fußspitze: offen oder geschlossen

Wenn erforderlich zusätzlich:

  • ggf. Maßanfertigung
  • Zusätze: z. B. Hosenschlitz, Pelotten, Reißverschluss, Leibteil mit Kompression
  • Flachgestrickt
  • Befestigungen: z. B. Hautkleber, Haftband, Hüftbefestigung
  • Wechselversorgung
  • Begründung, falls eine vorzeitige Folgeverordnung erforderlich ist (z. B. bei erheblichen Gewichts- oder Volumenveränderungen)

Rezeptbeispiele für verschiedene Indikationen

Hilfsmittel werden auf Muster 16 (rosa Kassenrezept), getrennt von Arzneimitteln und Verbandstoffen, mit der Ziffer 7 im entsprechenden Statusfeld verordnet (Ausnahme: Hör- und Sehhilfen). Im Folgenden finden Sie Rezeptbeispiele zu verschiedenen Indikationen.

Rezeptbeispiel für einen rundgestrickten medizinischen Kompressionskniestrumpf

Rezeptbeispiel für eine flachgestrickte medizinische Kompressionsstrumpfhose

Rezeptbeispiel für eine Anziehhilfe

Rezeptbeispiel für Intermittierende pneumatische Kompression

Häufig gestellte Fragen (FAQs) bei der Verordnung

Was ist bei medizinischen Kompressionsstrümpfen hinsichtlich einer korrekten Passform zu beachten?2024-10-01T10:19:17+02:00

Für die optimale Wirksamkeit eines medizinischen Kompressionsstrumpfes (MKS) ist die korrekte Passform essenziell. Vor der Auswahl der richtigen Größe sollen im medizinischen Fachhandel die zu versorgenden Extremitäten in einem möglichst ödemfreien Zustand vermessen werden.

Welche Strumpflänge ist die richtige?2024-10-01T10:19:17+02:00

Bei der Verordnung von MKS soll berücksichtigt werden, dass verschiedene Längen und Spezialteile zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Länge und der Zusatzteile richtet sich dabei nach der Diagnose und der Lokalisation der Beschwerden und Veränderungen.

Welche Kompressionsklasse soll bei welcher Indikation eingesetzt werden?2024-10-01T10:19:17+02:00

Die Strumpfart und die Stärke des erforderlichen Andrucks, d. h. die Kompressionsklasse (KKL), sind abhängig von der Diagnose, der Lokalisation der Abflussstörung, dem klinischen Befund und der Schwere der Beschwerden und Veränderungen (z.B. Schwere des Ödems). Eine starre Zuordnung einer KKL zu einer Diagnose ist nicht sinnvoll. Kapitel 2.4.2

Wann wird ein rundgestrickter und wann ein flachgestrickter medizinischer Kompressionsstrumpf eingesetzt?2024-10-01T10:19:17+02:00

Rund- bzw. flachgestrickte medizinische Kompressionsstrümpfe beruhen auf einer unterschiedlichen Stricktechnologie und besitzen folglich unterschiedliche Eigenschaften. Sie werden somit bei verschiedenen Indikationen oder Gegebenheiten eingesetzt.

Bei lymphologischen Krankheitsbildern wird gemäß S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Lymphödemen Flachstrick nach Maß eingesetzt.

Auch bei relativ großen Umfangsänderungen entlang einer Extremität bzw. konisch geformten Extremitäten sowie bei vertieften Gewebefalten soll in der Regel ein flachgestrickter medizinischer Kompressionsstrumpf verordnet werden, da bei bestimmten anatomischen Verhältnissen rundgestricktes Material nicht zur Versorgung geeignet ist.

Welche Angaben muss das Rezept enthalten?2024-10-01T10:19:17+02:00

Gemäß Hilfsmittel-RL ist das Hilfsmittel in der Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen.
Dazu gehören u.a.:

  • Indikation / Diagnose
  • Hilfsmittelnummer (7-stellige Positionsnummer; 10-stellige Positionsnummer als Einzelproduktverordnung mit Begründung) oder Bezeichnung des Hilfsmittels
  • Anzahl
  • Strumpflänge: AD Wadenstrumpf, AF Halbschenkelstrumpf, AG Schenkelstrumpf, AT-Kompressionsstrumpfhose etc.
  • Kompressionsklasse (KKL): I bis IV
  • Fußspitze: offen oder geschlossen
  • Maßanfertigung
Ist bei medizinischen Kompressionsstrümpfen eine Wechselversorgung möglich?2024-10-01T10:19:17+02:00

Im Rahmen der Erstversorgung sollte aus hygienischen Gründen immer eine Zweitverordnung erfolgen.

In welcher Frequenz können MKS verordnet werden?2024-10-01T10:19:32+02:00

Medizinische Kompressionstrümpfe (MKS) sollten hinsichtlich ihrer medizinischen Wirksamkeit (Kompressionswirkung) für eine Nutzungsdauer von in der Regel 6 Monaten vorgesehen sein. Bei vorzeitigem nutzungs- oder krankheitsbedingtem Verschleiß und bei ausgeprägter Formänderung der zu versorgenden Extremität kann eine vorzeitige erneute Verordnung eines MKS erforderlich sein.

Ist die Verordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen budgetneutral?2024-10-01T10:19:32+02:00

Medizinische Kompressionsstrümpfe (MKS) sind frei von Budgets und Richtgrößen. Bei Verordnungen sind die Vertragsärzte zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, das heißt, die verordneten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Ist das An- und Ausziehen von medizinischen Kompressionsstrümpfen eine verordnungsfähige Leistung?2024-10-01T10:19:32+02:00

Das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten medizinischen Kompressionsstrümpfen (MKS) ist für jede KKL, also auch für die KKL I, eine verordnungsfähige Leistung der Behandlungspflege.

Sind Anziehhilfen verordnungs- und erstattungsfähig?2024-10-01T10:19:32+02:00

Anziehhilfen für Medizinische Kompressionsstrümpfe sind bei bestimmten Indikationen bzw. Komorbiditäten verordnungsfähig. Die Verordnung erfolgt auf einem separaten Rezept.

Ist die Kompressionsklasse I verordnungs- und erstattungsfähig?2024-10-01T10:19:32+02:00

Medizinische Kompressionsstrümpfe (MKS) jeglicher Kompressionsklasse (KKL) zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln i. S. d. SGB V § 33 und sind mithin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen uneingeschränkt verordnungs- und erstattungsfähig. Dies gilt somit auch für die KKL I!

Sind MKS verordnungs- und erstattungsfähig?2024-10-01T10:19:32+02:00

Medizinische Kompressionsstrümpfe (MKS) jeglicher Kompressionsklasse (KKL) zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln und sind laut SGB V § 33 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen uneingeschränkt verordnungs- und erstattungsfähig.

Ratgeber „Medizinische Kompressionstherapie richtig verordnen“

Der Ratgeber „Medizinische Kompressionstherapie richtig verordnen“ informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der medizinischen Kompressionsversorgung, zugrunde liegende häufige Krankheitsbilder und über die Aspekte, die bei der Verordnung eine Rolle spielen.

Nach oben