Unbestritten besteht Handlungsbedarf bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sparmaßnahmen sind unvermeidlich. Aber für die Hilfsmittelversorgung kommt es statt pauschaler Kürzungen auf eine differenzierte Ausgestaltung der Sparmechanismen an, die beidem Rechnung trägt: der steigenden Relevanz medizinischer Hilfsmittel für eine alternde Gesellschaft einerseits und der Wirtschaftlichkeit ihrer Vergütung für kleine und mittelständische Hersteller andererseits. Sonst sind Marktverengungen zu befürchten – mit Auswirkungen auf die Stabilität der Hilfsmittelversorgung in Deutschland“, so eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier.

Starre Bindung an Grundlohnrate birgt Risiken – sachgerechte Anpassungen bei Verträgen und Festbeträgen notwendig

Die eurocom lehnt die pauschale Drei-Prozent-Kürzung für alle Hilfsmittelversorgungen bis 2028 ab, denn diese geht weit über das postulierte Prinzip der einnahmenorientierten Ausgabenregulierung hinaus. Grundsätzlich sind sachgerechte Regelungen mit Augenmaß bei der vorgesehenen Kopplung der Versorgungsverträge für Hilfsmittel an die Grundlohnrate erforderlich. Die eurocom gibt zu bedenken, dass dies insbesondere Risiken für die Hilfsmittelhersteller birgt. Gerade die industrielle Fertigung von Hilfsmitteln ist durch Steigerungen – deutlich über der Grundlohnrate – bei den Energiekosten oder Zulieferprodukten auf Rohölbasis besonders betroffen. Diese steigen in Krisenfällen plötzlich und in hohem Maße. Diesen Steigerungen begegnen und damit die Hilfsmittelherstellung aufrechterhalten zu können, ist somit eine Frage der Krisensicherheit des Hilfsmittelstandorts Deutschland. Deshalb fordert die eurocom für Versorgungsverträge, die seit Jahren stagnieren, Vorjahre ohne Preisanpassungen zu berücksichtigen und die Steigerungen der Grundlohnrate aus diesen Jahren addieren zu können. . Hier muss es möglich sein, wenigstens drei Vorjahre ohne Preisanpassung bei der Bindung an die Grundlohnrate zu berücksichtigen. Weiterhin sollte das Gesetz für Krisensituationen eine Öffnungsklausel von der Grundlohnbindung vorsehen, die die pauschale Kostenreduzierung im Hilfsmittelbereich auszusetzen. Denn nur so können außergewöhnlich hohe Bedarfe gedeckt und Engpässe vermieden werden.

Festbeträge von grundlegender Bedeutung – Neuregelungen ins Hilfsmittelgesetz verlagern

Festbeträge sind ein bewährtes Instrument, um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Hilfsmitteln zu gewährleisten und gleichzeitig die Leistungspflicht der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die eurocom die Loslösung der Festbetragsregelung für Hilfsmittel von derjenigen für Arzneimittel. Nun kommt es darauf an, dass Festbeträge regelmäßig unter Berücksichtigung aller relevanter Messgrößen, wie etwa die Inflationsrate oder des Verbraucherpreisindex, angepasst werden. Gerade die Neuregelung zur Anpassung der Festbeträge zeichnet sich als langwierig und kompliziert ab. Daher regt die eurocom dringend an, sie aus dem jetzigen eilbedürftigen Gesetzgebungsverfahrens in das ebenfalls für 2026 angekündigte Hilfsmittelgesetz zu verlagern. Die eurocom wirkt gerne an einer sachgerechten Neuregelung mit, aber dafür braucht es mehr Zeit.

DiGA: unsachgemäßer Eingriff in die Preishoheit der Vertragspartner

Die eurocom begrüßt, dass der Gesetzentwurf die Erprobungsregel und initiale Preisfreiheit aufrechterhält und somit grundsätzlich dem politischen Willen des Digitale-Versorgung-Gesetzes von 2019, Innovationen schnell in die Versorgung zu bringen, folgt. Denn nur unter der Bedingung der initialen freien Preisbildung erhalten Hersteller eine faire Chance, trotz hoher anfänglicher Kosten Risiken gering zu halten und in den neuen Versorgungsmarkt einzutreten. Allerdings stellen die vorgesehenen Abstaffelungen von bis zu 30 Prozent der verhandelten Vergütungen je nach Menge der Versorgungen einen nicht sachgerechten Eingriff in die Preishoheit der Vertragspartner dar – geht er doch weit über die Grundlohnbindung hinaus und wirkt sich als solcher innovationshemmend aus.

 

Hier geht es zur Stellungnahme der eurocom.

 

Über eurocom

eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.

 

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Antje Schneider, eurocom e. V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices
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