Die neue S2k-Leitlinie „Medizinische Kompressionstherapie der Extremitäten mit Medizinischem Kompressionsstrumpf (MKS), Medizinischem Kompressionsverband (MKV) und Medizinischen adaptiven Kompressionssystemen (MAK) wurde Anfang Juli 2026 im Register der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht. Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie (DGPL) entstanden, liegen damit studien- und konsensbasierte Empfehlungen vor, die den aktuellen Versorgungsstandard widerspiegeln und als solche der ärztlichen Entscheidung über die indikationsgerechte Verordnung dienen.
„Mit ihren Neuerungen und Klarstellungen unterstreicht und erweitert die Leitlinie die hohe Relevanz der Kompression als Basistherapie bei Venen- und Ödemerkrankungen. Sie bringt außerdem die Bedeutung der Bedürfnisse und Akzeptanz der Erkrankten für die Therapietreue deutlich zum Ausdruck – und wird damit insgesamt zum Prüfstein für den Zustand des Hilfsmittelverzeichnisses als orientierendem Instrument für Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Sanitätsfachhandel. Wir sehen dringenden Überarbeitungsbedarf“, betont Oda Hagemeier, Geschäftsführerin der eurocom.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
- Medizinische Kompressionstherapie ist zentraler Therapiebestandteil auch bei Lymphödemen und zur Schmerzreduktion beim Lipödem; bessere Differenzierung zwischen venöser und lymphatischer Kompression.
- MAK als anwenderfreundliche Behandlungsoption nicht nur für die initiale Entstauungsphase eines Ödems, sondern auch zur längerfristigen Therapie empfohlen. Dies gilt nicht nur für die Dauertherapie beim Ulcus cruris venosum, sondern auch bei Patienten mit anderen Indikationen. Auch beim Lipödem können MAK langfristig zur Schmerzreduktion eingesetzt werden.
- Vorteile individuell angepasster Flachstrickversorgungen über alle Indikationen hinweg betont
- Nachtversorgungen beim Lymphödem werden aufgenommen.
- Indikationsspektrum erweitert
Echter Fortschritt für mehr Therapietreue
„Therapietreue ist entscheidend für den Behandlungserfolg. Sie gelingt, wenn die Kompressionsversorgung alltagstauglich, auch bei Begleiterkrankungen oder besonderen Körperformen gut handhabbar ist und größtmögliche Patientenautonomie ermöglicht. Darauf hebt die neue Leitlinie besonders ab, wenn sie anwenderfreundliche MAK auch für die Erhaltungsphase zur längerfristigen Therapie empfiehlt und die Vorteile individuell angepasster Flachverstrickversorgung über alle Indikationen hinweg und unter besonderer Berücksichtigung der Begleiterkrankung Adipositas betont. Das ist ein echter Fortschritt für die Betroffenen“, erklärt Prof. Dr. med. Markus Stücker, geschäftsführender Direktor der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie am St. Joseph-Hospital der Ruhr-Universität Bochum und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der eurocom. MAK fördern die Autonomie des Patienten und helfen ihm, die Behandlung wie empfohlen durchzuführen, da sie durch das Klettsystem vom Patienten leicht selbständig angelegt werden können. So können auch Therapeuten, Angehörige oder Pflegefachpersonen von der leichten Handhabbarkeit profitieren.
Die Flachstrickversorgung ermöglicht eine individuelle Anpassung, wenn bei Patienten große Umfangsänderungen an einer Extremität oder konisch geformte Extremitäten sowie vertiefte Gewebefalten eine Rolle spielen. Die individuelle Anpassung sorgt hier für mehr Tragekomfort, längere Tragezeiten und eine höhere Akzeptanz bei Patienten. Erst wenn die Versorgung gut sitzt, kann sie auch gut wirken.
Unverzichtbar auch beim Lipödem – Präzisierungen erleichtern Verordnungspraxis
Die Ergänzung der Indikation Lipödem bereits in der Definition, kombiniert mit dem starken Empfehlungsgrad „soll“, stellt klar: Medizinische Kompressionstherapie gilt als etablierte Basistherapie zur Schmerzreduktion des Lipödems. Eine weitere Neuerung bei der Behandlung von Ödemerkrankungen enthält die Leitlinie, indem sie die Möglichkeit der nächtlichen Kompressionstherapie bei Lymphödemen aus der Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Lymphödeme“ übernimmt. Damit stärkt sie die Versorgung mit speziellen medizinischen Kompressionsstrümpfen, wenn sich Schwellungen über Nacht verschlechtern. Darüber hinaus werden Therapie und Prophylaxe beim Postthrombotischen Syndrom explizit genannt. Zudem erweitert die Leitlinie das Indikationsspektrum. Sie empfiehlt Medizinische Kompressionstherapie nun beispielsweise auch bei entzündlichen Dermatosen der Beine und in der Behandlung von onkologischen Patientinnen, wenn durch Chemotherapie Nervenschädigungen drohen. „Die neuen und präzisierten Empfehlungen tragen zu einer besseren Differenzierung zwischen venöser und lymphatischer Kompression bei und erleichtern damit die leitliniengerechte Verordnungspraxis“, so Professor Stücker.
Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unter hausgemachtem Handlungsdruck
Ein wesentliches Ergebnis der letzten Fortschreibung der Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses vom 6.6.2025 ist die ersatzlose Streichung des generellen Leitlinienbezugs. Bezog sich zuvor jede Produktart auf den unmissverständlichen Passus in der Präambel, die „jeweils gültigen Leitlinien zu beachten“, tritt nun eine vorläufige Diagnose-Liste und der Verweis auf die in den Produktarten und bei den Einzelprodukten konkret aufgeführten Indikationen an dessen Stelle. Die Schwäche des Prinzips Indikationsauflistung statt grundsätzlicher Leitlinienbezug zeigt sich vor allem dort, wo die Listung unvollständig ist und damit nicht den gültigen Leitlinien entspricht. Das wird mit der jetzt veröffentlichten und für die Medizinische Kompressionstherapie maßgeblichen neuen Leitlinie einmal mehr deutlich: Ohne den grundsätzlichen Leitlinienbezug entstehen nun Lücken, die dringend geschlossen werden müssen, soll das Hilfsmittelverzeichnis auch weiterhin seinem Qualitätsanspruch genügen, den aktuellen medizinischen Versorgungsstandard abzubilden. Die jetzige Fassung jedenfalls hinkt diesem hinterher: Die Unverzichtbarkeit der Kompressionstherapie beim Lipödem kommt ebenso wenig zur Geltung wie die Vorteile individueller Flachstrickversorgung explizit bei Adipositas oder die Behandlungsoption von MAK in der Erhaltungsphase zur längerfristigen Therapie. Von den in der Leitlinie neu berücksichtigten Indikationen ganz zu schweigen.
Dazu Oda Hagemeier: „Das Abweichen des Hilfsmittelverzeichnisses von der leitliniengerechten Versorgung kann zu Verordnungsunsicherheiten bei Ärztinnen und Ärzten und schlussendlich zu Fehlversorgungen der gesetzlich Krankenversicherten führen. Denn das Hilfsmittelverzeichnis dient als orientierendes Instrument in der Praxis. Daher plädieren wir erneut – wie schon im letzten Fortschreibungsprozess – für die Wiedereinführung des generellen Leitlinienbezugs in der Präambel.“
Über eurocom
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.
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