„Bereits im letzten Jahr angekündigt, dann durch die vorgezogene Bundestagswahl ins Hintertreffen geraten, ist es jetzt dringend an der Zeit für ein gesetzliches Hilfsmittelpaket, denn: Der Handlungsdruck hat sich verschärft – für eine auch in Zukunft gute und finanzierbare Hilfsmittelversorgung“, so der Appell von Oda Hagemeier, Geschäftsführerin eurocom, an den Gesetzgeber.
An manchen Punkten sind Regelungen schlicht überholt oder harmonisierungs-bedürftig. Dazu zählt die einheitliche Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hilfsmittel. Dazu gehört ebenfalls, dass die Vorschriften zur Anpassung der Festbeträge für Hilfsmittel etwa eine neue Rechtsgrundlage benötigen – als notwendige Voraussetzung für eine regelmäßige und marktgerechte Anpassung, die beides gewährleistet: Wirtschaftlichkeit und damit einhergehend die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung. Auch die Krankenkassen halten eine abgesenkte Mehrwertsteuer und eine Neuregelung der Festbeträge für notwendig.
Zudem plädiert die eurocom für gesetzliche Neuerungen, die die Innovationskraft der Hilfsmittelhersteller stärken. Eine gute Hilfsmittelversorgung kann positive Auswirkungen auf die Ambulantisierung stationärer Leistungen haben. Denn dieser politisch gewollte Strukturwandel mit hohem Einsparpotenzial für die gesetzliche Krankenversicherung setzt die Versorgbarkeit mit Hilfsmitteln teils voraus. Frank Weniger, Leiter Politik eurocom, erklärt: „Unsere Forderungen, die wir auch im Stellungnahmeverfahren der FinanzKommission Gesundheit zur Stabilisierung der GKV-Finanzen eingebracht haben, sind somit gleichzeitig Lösungsvorschläge für Einsparungen.“
Die wichtigsten Forderungen der eurocom im Überblick:
- Für alle Hilfsmittel muss der niedrigere Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Die Patienten sind aus gesundheitlichen Gründen zwingend darauf angewiesen. Außerdem entlastet dies die GKV-Ausgaben um einen dreistelligen Millionenbetrag. Das Steueraufkommen sinkt in gleicher Weise; das mildert den Druck auf den Steuerzuschuss zur GKV.
- Festbeträge für Hilfsmittel müssen regelmäßig in einem einfachen und unbürokratischen Verfahren angepasst werden. Das kann zum Beispiel durch die Anbindung an feste Messgrößen wie die Inflationsrate oder den Verbraucherpreisindex geschehen.
- Die Hilfsmittelhersteller sind innovativ. Diese Innovationskraft muss zur Geltung kommen, indem für neuartige Produkte das Verfahren zur Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis vereinfacht wird. Eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband über den Nachweis des medizinischen Nutzens kann zudem jahrelange Prozesse vermeiden.
- Ausschreibungen für Hilfsmittel dürfen nicht wieder ins Gesetz. Sie wurden 2019 aus gutem Grund im Sinne der Patientinnen und Patienten abgeschafft. Denn statt Spareffekte zu erreichen, haben Ausschreibungen lediglich zu einem deutlichen Qualitätsverlust geführt. Außerdem führen Ausschreibungen zu einer Monopolstellung der Gewinner. Das kann eine Verkleinerung des Marktes zur Folge haben und damit eine Verschlechterung der Versorgung.
Das gesamte Forderungspapier finden Sie hier: eurocom-info.de/ueber-uns/positionen-und-stellungnahmen/
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.
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Antje Schneider, eurocom e. V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices
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