Die eurocom begrüßt zahlreiche digitale Neuerungen im Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Zugleich fordert die Herstellervereinigung eine schnelle, und praxisorientierte Umsetzung. „Die Digitalisierung bietet große Chancen für eine effizientere und bürokratieärmere Hilfsmittelversorgung. Entscheidend ist nun, dass digitale Prozesse konsequent ausgestaltet werden. Wir brauchen eine verlässliche, interoperable und patientenorientierte Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Versorgung verbessert, Bürokratie reduziert und Innovationen fördert“, erklärt die eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier.
Zu den zentralen Voraussetzungen für einen medienbruchfreien Versorgungsprozess gehören insbesondere die verpflichtende elektronische Verordnung (eVerordnung) für Hilfsmittel sowie der Anschluss der Hilfsmittel-Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur – ohne Wettbewerbsverzerrungen in Bezug auf schon angeschlossene Leistungserbringer. Dabei gilt es, beide Neuerungen zügig und sorgfältig vorbereitet einzuführen. Bei der eVerordnung kommt es darauf an, Vertragsärzten eine gute und passgenaue Menüführung ohne künstliche Hürden an die Hand zu geben, die auf die Besonderheiten und Unterschiede zwischen den Hilfsmittelproduktgruppen abgestimmt ist.
Innovationsfreundlichkeit sollte außerdem Maßstab für die Ausgestaltung von Digitalisierung und Regulierung sein. „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen prägen die Hilfsmittelbranche maßgeblich. Überkomplexe Anforderungen dürfen Innovationen und Versorgung nicht ausbremsen“, so Hagemeier.
Positionen im Überblick:
- Im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen begrüßt die eurocom die geplante Abschaffung des jährlichen DiGA-Berichts des GKV-Spitzenverbandes als Beitrag zum Bürokratieabbau. Gleichzeitig fordert der Verband, die Expertise der Hersteller bei künftigen Veröffentlichungen von DiGA-Daten einzubeziehen. Daten müssten sachgerecht eingeordnet werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
- Darüber hinaus spricht sich die eurocom erneut für die Abschaffung der verpflichtenden anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung (AbEM) aus. Diese verursache hohen bürokratischen Aufwand, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung zu schaffen.
- Mit Blick auf die elektronische Patientenakte (ePA) fordert die eurocom weiterhin ein Lese- und Schreibrecht für Hilfsmittel-Leistungserbringer. Eine vollständige und qualitativ hochwertige Dokumentation der Versorgung sei nur möglich, wenn auch abgegebene Hilfsmittel systematisch in der ePA erfasst werden können. Das kann nur durch die Hilfsmittel-Leistungserbringer sichergestellt werden.
- Positiv bewertet die eurocom zudem die geplanten Regelungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten für klinische Forschungsvorhaben. Diese könnten dazu beitragen, klinische Studien effizienter zu gestalten und Innovationen in der Hilfsmittelversorgung zu stärken.
Hier geht es zur Stellungnahme der eurocom.
Über eurocom
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.
Pressekontakt
Antje Schneider, eurocom e. V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices
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