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	<description>European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices</description>
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		<title>Bericht wird Systemwirkung Digitaler Gesundheitsanwendungen nicht gerecht – ganzheitliche Betrachtung notwendig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vhadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2026 08:21:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseartikel]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 8.4.2026 hat der GKV-Spitzenverband seinen fünften Bericht über die Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der gesetzlichen Krankenversicherung an den Deutschen Bundestag veröffentlicht. Der Bericht, der den Zeitraum vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2025 abdeckt, stützt sich auf Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen und beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die  …]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 8.4.2026 hat der GKV-Spitzenverband seinen fünften Bericht über die Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der gesetzlichen Krankenversicherung an den Deutschen Bundestag veröffentlicht. Der Bericht, der den Zeitraum vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2025 abdeckt, stützt sich auf Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen und beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die mit der Inanspruchnahme von DiGA entstehenden Leistungsausgaben – ohne diese in den Kontext einer qualitativen Versorgungsanalyse zu stellen. Diese isolierte Betrachtung führt zwangsläufig zu einer unvollständigen ökonomischen Bewertung mit stark negativen Einfärbungen, die den hohen Stellenwert von DiGA für die Zukunftsfähigkeit der Gesundheitsversorgung unterschlagen. Darauf weist die eurocom hin.  Geschäftsführerin Oda Hagemeier, erklärt: „Wir sehen es als dringend geboten, Digitale Gesundheitsanwendungen als Bestandteile einer Versorgungskette gesamtökonomisch zu betrachten und dabei ihre Systemwirkung und patientenrelevante Aspekte einzubeziehen. Denn indem DiGA als orts- und zeitunabhängige sowie evidenzbasierte Therapieoption Versorgungslücken schließen und Patientensouveränität stärken, haben sie einen Mehrwert für Patient und Gesundheitssystem: Sie halten Versorgung aufrecht – trotz knapper finanzieller und personeller Ressourcen. Die im Berichtszeitraum 1,9 Mio. Verordnungen von inzwischen 58 DiGA sprechen für sich: Die zertifizierten Medizinprodukte mit nachgewiesenem positivem Versorgungseffekt sind etabliert und genießen eine hohe Akzeptanz. Das sollte sich in einer ganzheitlichen Betrachtung und in einem angemessen regulierten zügigen Marktzugang widerspiegeln.“</p>
<p><strong>Denken in Töpfen greift zu kurz – der Verzicht auf patientenrelevante Aspekte auch</strong></p>
<p>Eine isolierte Kostenbetrachtung wird der Systemwirkung Digitaler Gesundheitsanwendungen nicht gerecht. DiGA sind keine isolierten Ausgabenpositionen, sondern Bestandteile eines gesamten Therapiepfades. Eine reine Ausgabenbetrachtung führt zu einer unvollständigen ökonomischen Bewertung, ohne Einspareffekte einzubeziehen: eingesparte Heilmittelkosten, vermiedene Arztkontakte, reduzierte Folgekosten durch schnell verfügbare digitale Therapieoptionen, vermiedene Arbeitsunfähigkeiten. „Entscheidend ist nicht die Frage, was eine DiGA kostet, sondern welche Kosten sie im Gesamtsystem vermeidet“, sagt die eurocom-Geschäftsführerin. Dass noch dazu patientenrelevante Aspekte kaum Berücksichtigung finden, erstaunt umso mehr, als diese doch – so noch jüngst der Digitalisierungsstrategie <em>Gemeinsam Digital 2026</em> zu entnehmen – als integrale Bestandteile digital unterstützter Versorgungsprozesse dienen sollen.</p>
<p><strong>Preisbildung kontextualisieren</strong></p>
<p>Hauptsächlich hebt der DiGA-Bericht auf eine Kritik an der Preisbildung von Digitalen Gesundheitsanwendungen im ersten Jahr ihrer zunächst probeweisen Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ab. Die in dieser Erprobungs- und Vorverhandlungsphase vom Hersteller frei festlegbaren Preise beklagt der GKV-Spitzenverband als wirtschaftlich nicht sachgerecht, die Erprobungsphase noch dazu als häufig verlängert – und reißt damit die Preisbildung völlig aus dem Zusammenhang, indem er auf sie und die einer Verlängerung von Erprobungsphasen zugrunde liegenden Faktoren ausblendet. Die eurocom weist darauf hin, dass bereits für eine vorläufige Aufnahme einer DiGA ins BfArM-Verzeichnis vom Hersteller mittels aufwändiger und kostenintensiver Datenerhebungen fundierte Hinweise auf einen positiven Versorgungseffekt zu erbringen sind. Ein weiterer Kostentreiber sind steigende Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit. Auch die Verlängerung von Erprobungsphasen hat Gründe. Wenig transparente und zugleich anspruchsvolle Evidenzvorgaben, gepaart mit einer Überlastung zuständiger Prüfzentren erschweren einen fristgerechten Evidenznachweis – oder verhindern ihn gar. Hagemeier dazu: „Hohe initiale Kosten und Unsicherheiten prägen den Markteintritt. Das hat zwangsläufig Auswirkungen auf Preise. Gerade darin besteht u. a. die vorausschauende Leistung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) von 2019, dass es die Möglichkeit der freien Preisbildung vorsieht, um Herstellern eine faire Möglichkeit zu eröffnen, in den neuen digitalen Versorgungsmarkt einzutreten, die Risiken gering zu halten – und damit den politischen Willen nach einem schnellen Zugriff der Patienten auf eine Versorgung mit digitalen Innovationen umzusetzen.“</p>
<p><strong>DiGA sind keine Arzneimittel – Regulierung nach Risikoklassen differenzieren</strong></p>
<p>Der Bericht fordert eine stärkere Annäherung der DiGA-Regulierung an verschreibungspflichtige Arzneimittel. Diese Analogie greift zu kurz. Arzneimittel wirken systemisch im Körper. Sie entfalten pharmakologische Wirkungen, die nach Einnahme nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Nebenwirkungen können persistieren oder schwerwiegende Komplikationen verursachen. Die damit gebotene hohe regulatorische Dichte ist nachvollziehbar, ihre Übertragung auf Digitale Gesundheitsanwendungen hingegen nicht. Denn DiGA wirken weder pharmakologisch noch greifen sie systemisch in den Organismus ein. DiGA können bei unerwünschten Effekten sofort beendet werden und hinterlassen keine irreversiblen Wirkungen im Körper. Sie sind schlichtweg weniger riskant. „Diese strukturellen Unterschiede müssen bei regulatorischen Forderungen der jeweiligen Produktkategorie berücksichtigt werden“, betont Hagemeier.</p>
<p><strong>Regulatorische Verdichtung nur im Dienste einer verbesserten Versorgungsqualität</strong></p>
<p>Ausdrücklich teilt die eurocom die kritische Sicht des GKV-Spitzenverbandes auf die Einführung einer anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung (AbEM) Digitaler Gesundheitsanwendungen qua § 134 SGB V ab dem 1. Januar 2026. Handelt es sich doch um einen unverhältnismäßigen Aufbau bürokratischer Instrumente, deren Abbau im Gesundheitswesen ein politisch erklärtes Ziel war. Gleichzeitig bringen AbEM keinen Erkenntnisgewinn für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und herstellende Unternehmen. Oda Hagemeier erklärt dazu: „Digitale Gesundheitsanwendungen gehören bereits heute zu den am stärksten regulierten digitalen Gesundheitsprodukten weltweit. Eine weitere regulatorische Verdichtung sollte nur erfolgen, wenn sie nachweislich die Versorgungsqualität verbessert – nicht allein aus fiskalischer Sicht. Die Diskussion von Limitationen von Routinedaten fehlt im Bericht. Für eine begründete Bewertung der Versorgungssituation wäre es notwendig, sowohl die Patientenerfahrung als auch die Sicht der an der Therapie beteiligten Behandler einzubeziehen.“</p>
<p><strong>Reformbedarf mit Augenmaß</strong></p>
<p>Der DiGA-Bericht soll der Politik eine Grundlage geben, ggf. die gesetzlichen Rahmenbedingungen für diesen innovative Versorgungsansatz, insbesondere des Fast-Track-Verfahrens, anzupassen. Dem wird der Bericht nicht gerecht. Eine Weiterentwicklung des DiGA-Systems sollte sich an folgenden Leitprinzipien orientieren:</p>
<ul>
<li>gesamtökonomische Bewertung statt isolierter Ausgabenanalyse</li>
<li>differenzierte Regulierung entsprechend der Risikoklasse</li>
<li>Honorierung von Evidenz und Versorgungsqualität</li>
<li>Schutz sensibler Gesundheitsdaten als Wettbewerbsvorteil</li>
<li>Innovationsförderung bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit</li>
<li>Erhalt der Technologieoffenheit (web- und appbasierte Anwendungen) und damit keine Einschränkungen durch die E-Verordnung für DiGA</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Ü</strong><strong>ber eurocom </strong></p>
<p>eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Pressekontakt </strong></p>
<p>Antje Schneider, eurocom e. V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices<br />
Reinhardtstraße 15, D &#8211; 10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (0) 30 &#8211; 25 76 35 063, mobil: +49 (0) 1 76 &#8211; 61 33 07 60,<br />
E-Mail: antje.schneider@eurocom-info.de, <a href="http://www.eurocom-info.de">www.eurocom-info.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit – eurocom begrüßt Entwurf für Überarbeitung der Medical Device Regulation</title>
		<link>https://eurocom-info.de/weniger-buerokratie-mehr-planungssicherheit-eurocom-begruesst-entwurf-fuer-ueberarbeitung-der-medical-device-regulation/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[antjeschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Apr 2026 07:55:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseartikel]]></category>
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					<description><![CDATA[In ihrer heutigen Stellungnahme bewertet die eurocom den Entwurf der EU-Kommission für die Überarbeitung der Medical Device Regulation (MDR) grundsätzlich positiv. Frank Weniger, Leiter Regulatory Affairs der eurocom, erklärt: „Der Entwurf enthält gute Ansätze, um regulatorische Anforderungen zu vereinfachen, bürokratischen Aufwand zu senken und Planungssicherheit zu erhöhen. Dass er dabei insbesondere die kleinen und mittelständischen  …]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer heutigen Stellungnahme bewertet die eurocom den Entwurf der EU-Kommission für die Überarbeitung der Medical Device Regulation (MDR) grundsätzlich positiv. Frank Weniger, Leiter Regulatory Affairs der eurocom, erklärt: „Der Entwurf enthält gute Ansätze, um regulatorische Anforderungen zu vereinfachen, bürokratischen Aufwand zu senken und Planungssicherheit zu erhöhen. Dass er dabei insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Medizinprodukte der niedrigsten Risikoklasse im Blick hat, begrüßen wir ausdrücklich. Dies unterstützt zum einen die Wettbewerbsfähigkeit der Hilfsmittelhersteller und zum anderen die Versorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen, Bandagen, Orthesen oder Einlagen, auf die allein in Deutschland rund 25 Millionen Patientinnen und Patienten angewiesen sind. Jetzt kommt es darauf an, dass der Entwurf im Trilog-Verfahren zwischen EU-Kommission, Europaparlament und Rat der EU notwendige Änderungen einbezieht und zügig verabschiedet wird.“</p>
<p><strong>Fortschrittliche Neuregelungen im Überblick</strong></p>
<ul>
<li><strong>UDI-Direktkennzeichnung</strong>: Die eurocom begrüßt die vorgeschlagenen Klarstellungen und Vereinfachungen in Zusammenhang mit dem UDI-System. Insbesondere ist die geplante Ausnahme für wiederverwendbare Produkte, die nur für die Verwendung an oder durch einen einzigen Patienten (single patient multiple use) bestimmt sind, hinsichtlich des direct marking uneingeschränkt positiv zu bewerten.</li>
<li><strong>Klinische Bewertung von Medizinprodukten der Klasse I</strong>: Die eurocom begrüßt die Vereinfachungen und Erleichterungen bei der klinischen Bewertung von Medizinprodukten der Klasse I, da hier der Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen verringert wird, ohne die Patientensicherheit zu beeinträchtigen.</li>
<li><strong>Einschaltung von Benannten Stellen bei Medizinprodukten der Klasse I</strong>: Die Neuregelung vermeidet den erheblichen, aber nicht notwendigen Aufwand durch Beteiligung der Benannten Stellen bei Auseinzelungen, Umverpackungen oder Nischenprodukten der Klasse I.</li>
</ul>
<p><strong>Nachbesserungsbedarf im Überblick</strong></p>
<ul>
<li>Die eurocom sieht den <strong>dringenden Bedarf einer untergesetzlichen Regelung</strong> <strong>zur UDI-Direktkennzeichnung</strong> unter Vorbehalt der MDR-Revision, da diese sonst zum 27. Mai 2027 eingeführt werden muss, obwohl die Pflicht dazu voraussichtlich aufgehoben wird. Dazu wäre eine Leitlinie der Medical Device Coordination Group geeignet.</li>
<li>Klassifizierung von medizinischer Software: Hier muss es eine sachgerechte Regelung geben, die mehr Klassifizierungen in Klasse I erlaubt. Viele Unternehmen befürchten, dass für die niedrigste Risikoklasse mit der vorgeschlagenen Regelung wenig Spielraum bleibt.</li>
<li>Elektronische Gebrauchsanweisung: Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, die Gebrauchsanweisung auch für Medizinprodukte zur Laienanwendung – wie eben Hilfsmittel – elektronisch zum Beispiel über einen QR-Code zur Verfügung zu stellen. Dies erlaubt stets aktuelle Patienteninformationen, erhöht die Barrierefreiheit und schont die Umwelt. Für Menschen ohne digitalen Zugang kann die Möglichkeit zum Anfordern der Papierform erhalten bleiben. Auch bei Arzneimitteln ist eine Regelung in diese Richtung in Arbeit.</li>
</ul>
<p>„Darüber hinaus halten wir an unserer grundsätzlichen Forderung fest, die MDR zum abschließenden Rechtsakt für Medizinprodukte zu machen. Angesichts immer neuer Richtlinien oder Verordnungen aus dem EU-Umweltrecht, die auch Medizinprodukte betreffen, ist dies von hoher Relevanz“, betont Frank Weniger.</p>
<p><a href="https://eurocom-info.de/ueber-uns/positionen-und-stellungnahmen/"><strong>Hier</strong></a> geht es zur Stellungnahme (deutsch/englisch) der eurocom, <a href="https://health.ec.europa.eu/medical-devices-sector/new-regulations_de?prefLang=de"><strong>hier</strong></a> zum MDR-Überarbeitungsentwurf der EU-Kommission.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>eurocom</strong> ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Pressekontakt </strong></p>
<p>Antje Schneider, eurocom e. V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices<br />
Reinhardtstraße 15, D &#8211; 10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (0) 30 &#8211; 25 76 35 063, mobil: +49 (0) 1 76 &#8211; 61 33 07 60,<br />
E-Mail: antje.schneider@eurocom-info.de, <a href="http://www.eurocom-info.de">www.eurocom-info.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>eurocom zu den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit</title>
		<link>https://eurocom-info.de/eurocom-zu-den-empfehlungen-der-finanzkommission-gesundheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[antjeschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2026 12:15:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseartikel]]></category>
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					<description><![CDATA[Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht am 30. März 2026 an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) übergeben. Die Sparvorschläge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollen dabei die Grundlage der – dem Anspruch nach – bislang umfassendsten Finanzreform  bilden. Die insgesamt 66 Empfehlungen betreffen dabei auch Hilfsmittel und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – mit negativen Folgen  …]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht am 30. März 2026 an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) übergeben. Die Sparvorschläge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollen dabei die Grundlage der – dem Anspruch nach – bislang umfassendsten Finanzreform  bilden. Die insgesamt 66 Empfehlungen betreffen dabei auch Hilfsmittel und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – mit negativen Folgen für die Patientenversorgung. Besonders schwer wiegt dabei die empfohlene Wiedereinführung von Ausschreibungen. Die Bilanz von eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier: „Insgesamt scheint der Kommission das Sparpotenzial als Maßstab abhandengekommen zu sein. Ausschreibungen für Hilfsmittel hatten schon in der Vergangenheit keinen breiten Spareffekt. Und bei den DiGA liegt der Ausgabenanteil angesichts der rund 352 Milliarden GKV-Gesamtausgaben bei unter einem Promille. Beide Positionen fallen im Vergleich zu großen Kostentreibern kaum ins Gewicht. Gleichzeitig riskiert die FKG Qualitätseinbußen und Innovationshemmung – und damit eine Verschlechterung der Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten. Wir appellieren an Bundesgesundheitsministerin Warken, bei der Bewertung und Umsetzung der Empfehlungen Augenmaß anzulegen. Ausschreibungen gehören auf jeden Fall nicht dazu. Wir bringen uns weiterhin lösungsorientiert in den politischen Dialog ein.“</p>
<p><strong>Ausschreibungen haben sich nicht bewährt</strong></p>
<p>Mit der Empfehlung, Ausschreibungen für Hilfsmittel wiedereinzuführen, sollen laut Bericht 400 Millionen Euro in 2030 eingespart werden können. Dabei lässt die FKG außer Acht, dass Ausschreibungen aus gutem Grund im Sinne der Patientinnen und Patienten im Jahr 2019 abgeschafft wurden. Denn statt Spareffekte zu erreichen, haben Ausschreibungen lediglich zu einem deutlichen Qualitätsverlust geführt. Dies stellte der Bundesrechnungshof in seinem Bericht von 2019 fest. Zwar stellt die FKG selbst ihre Empfehlung unter den Vorbehalt unsicherer oder potenziell negativer Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit, begegnet diesem Szenario aber mit einem fragwürdigen – und kostenintensiven – Instrument: Sie empfiehlt die Beauftragung eines gesonderten Instituts mit der Kontrolle verbindlicher Qualitätskriterien und der Abgabe von Transparenzberichten. „Der Nutzen eines solchen Instituts leuchtet nicht ein und geht schlicht am Sparansatz vorbei, entstehen mit ihm doch zusätzliche Kosten. Umso mehr bedauern wir, dass die Finanzkommission unsere ausdrückliche Warnung vor den Defiziten von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich nicht aufgegriffen hat“, betont Oda Hagemeier.</p>
<p><strong>Festbeträge nur unter klaren Bedingungen</strong></p>
<p>Positiv zu bewerten ist der Vorschlag der FKG, Festbeträge auszuweiten und zu stärken. Dass sie dabei allerdings auf dem bisherigen Verfahren der Festbetragsfestsetzung mit einem rein marktpreisbasierten kalkulatorischen Anteil beharrt, ist nicht nachvollziehbar. Auch vor dem Hintergrund, dass laut GKV-Spitzenverband dafür belastbare Daten fehlen. Hier zeichnen sich lange Verfahrenszeiten für die Festbetragsanpassungen ab. Dazu die eurocom-Geschäftsführerin: „Festbeträge sind ein gutes, weil von der Solidargemeinschaft verkraftbares Instrument der Kostenregulierung. Voraussetzung ist aber, dass sie regelmäßig in einem unbürokratischen Verfahren und unter Berücksichtigung relevanter Messgrößen, wie etwa die Inflationsrate oder der Verbraucherpreisindex, angepasst werden. Andernfalls läuft man Gefahr, dass die Entwicklung von Hilfsmitteln unwirtschaftlich und ihre Verfügbarkeit für Patientinnen und Patienten damit eingeschränkt wird.“</p>
<p><strong>DiGA nicht künstlich ausbremsen</strong></p>
<p>Die auf DiGA bezogenen Sparvorschläge der FKD beziehen sich neben der Zuzahlung gesetzlich Krankenversicherter vor allem auf die in der Erprobungs- und Vorverhandlungsphase vom Hersteller frei festlegbaren Preise und auf die Erprobungsregeln. Beides soll gestrichen werden. Die innovationshemmenden Auswirkungen liegen für Hagemeier auf der Hand: „Diese Empfehlung steht im krassen Gegensatz zum politischen Willen, Innovationen schnell in die Versorgung zubringen. Gerade darin besteht doch die vorausschauende Leistung des Digitale-Versorgung-Gesetzes von 2019, dass es die Möglichkeit der freien Preisbildung vorsieht, um Herstellern eine faire Chance zu eröffnen, trotz hoher initialer Kosten in den neuen Versorgungsmarkt einzutreten, die Risiken gering zu halten – und damit den politischen Willen nach einem schnellen Zugriff der Patientinnen und Patienten auf eine Versorgung mit digitalen Innovationen umzusetzen.“</p>
<p><strong>eurocom</strong> ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.</p>
<p><strong>Pressekontakt </strong></p>
<p>Antje Schneider, eurocom e. V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices<br />
Reinhardtstraße 15, D &#8211; 10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (0) 30 &#8211; 25 76 35 063, mobil: +49 (0) 1 76 &#8211; 61 33 07 60,<br />
E-Mail: antje.schneider@eurocom-info.de, <a href="http://www.eurocom-info.de">www.eurocom-info.de</a></p>
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			</item>
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		<title>Kompressionstherapie aktuell 01/2026</title>
		<link>https://eurocom-info.de/kompressionstherapie-aktuell-01-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[antjeschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2026 09:33:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[eurocom aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[Kompressionstherapie aktuell 01/2026]]></description>
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		<title>orthopaedie aktuell 03/2026</title>
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		<dc:creator><![CDATA[antjeschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Mar 2026 11:35:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[orthopaedie aktuell]]></category>
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		<title>Runder Tisch von eurocom und BVMed: Bedeutung der Hilfsmittel-Versorgung nimmt künftig weiter zu.</title>
		<link>https://eurocom-info.de/runder-tisch-von-eurocom-und-bvmed-bedeutung-der-hilfsmittel-versorgung-nimmt-kuenftig-weiter-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[antjeschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Feb 2026 09:15:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseartikel]]></category>
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					<description><![CDATA[Einen stärkeren gesundheitspolitischen Fokus auf die wachsende Bedeutung der Hilfsmittel-Versorgung haben die beiden MedTech- und Hilfsmittel-Verbände BVMed und eurocom auf einem gemeinsamen Runden Tisch in Berlin gefordert. „Medizinische Hilfsmittel gewinnen in der Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter an Bedeutung, haben einen hohen Nutzen für die Menschen und die Gesellschaft – und gehören auf die  …]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Einen stärkeren gesundheitspolitischen Fokus auf die wachsende Bedeutung der Hilfsmittel-Versorgung haben die beiden MedTech- und Hilfsmittel-Verbände BVMed und eurocom auf einem gemeinsamen Runden Tisch in Berlin gefordert. „Medizinische Hilfsmittel gewinnen in der Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter an Bedeutung, haben einen hohen Nutzen für die Menschen und die Gesellschaft – und gehören auf die allgemeine Agenda in der Gesundheitspolitik“, sagten BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier.</p>
<p>An dem ersten gemeinsamen Runden Tisch nahmen Akteure rund um die Hilfsmittel-Versorgung aus Politik, Patientenorganisationen, Krankenkassen, Ärzteschaft, Leistungserbringer und Hersteller teil. Die rund 20 Teilnehmenden, darunter die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages, die SPD-Bundestagsabgeordnete <strong>Dr. Tanja Machalet</strong>, verständigten sich auf eine Fortsetzung des Runden Tisches.</p>
<p>Viele Teilnehmende sahen großes Potenzial darin, die Prozesse in der Hilfsmittel-Versorgung durch konsequente Digitalisierung, Nutzung aller fachlichen Kompetenzen und Verwaltungsvereinfachung zu optimieren. Zudem wurde mehrfach die Vereinbarung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent im Rahmen der Hilfsmittelversorgung als möglicher Hebel genannt, um die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten.</p>
<p>„Die Hilfsmittelversorgung ist nach wie vor ein stark unterschätzter Bereich in der Gesundheitspolitik“, so <strong>Dr. Tanja Machalet</strong>. „Dabei ist sie so wichtig für die Ambulantisierung von stationären Behandlungen, bei der wohnortnahen Versorgung oder auch im Krisenfall. Um die Hilfsmittelversorgung zu stärken, ist ein Runder Tisch mit möglichst allen Akteuren genau das richtige Format. Nur wenn diese Akteure bei den gemeinsamen Punkten an einem Strang ziehen, kann das Vorhaben gelingen“, so Machalet weiter.</p>
<p>„Bevor Gesetze geschrieben werden, sollte die Hilfsmittel-Versorgung von morgen vorab mit allen Beteiligten beraten und vorgedacht werden“, äußerte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied <strong>Dr. Marc-Pierre Möll</strong>. „In fünf Jahren haben wir eine gealterte Gesellschaft mit einem deutlich höheren Bedarf an Hilfsmitteln, gleichzeitig weniger Fachpersonal und weniger Krankenhausbetten. Die Bedeutung der Hilfsmittelversorgung wird ansteigen, jetzt müssen die Weichen dafür gestellt werden.“</p>
<p>„Hilfsmittel sind kein Kostenfaktor, sondern ein ‚Enabler‘ im Gesundheitssystem. Dieser Versorgungsbereich ist mit nur vier Prozent der gesamten GKV-Ausgaben bei gleichzeitig 32 Millionen Versorgungen nicht Kostentreiber im System, sondern – ganz im Gegenteil – eine tragende Säule, um ambulante Versorgungsstrukturen regional auszubauen und damit auch kostenintensive stationäre Behandlungen zu verhindern“, stellte eurocom-Geschäftsführerin <strong>Oda Hagemeier</strong> klar. „Hilfsmittelhersteller leisten mit qualitativ hochwertigen und innovativen Produkten einen wesentlichen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung. Damit Hersteller auch künftig Forschung und Entwicklung in den Dienst des Patientenwohls stellen können, müssen Hemmnisse abgebaut werden.“</p>
<p><strong>Bedeutung der Hilfsmittelversorgung</strong></p>
<p>Medizinische Hilfsmittel sind nach Ansicht von BVMed und eurocom der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben: Sie sichern Mobilität, entlasten Pflegekräfte und sind eine Voraussetzung für mehr Teilhabe der Betroffenen.</p>
<p>Eine große Hoffnung im Gesundheitswesen liegt derzeit in der Ambulantisierung von Gesundheitsleistungen. „Ein schneller ambulanter Eingriff oder eine rein ambulante Versorgung statt eines mehrtägigen Krankenhausaufenthalts erfordert weniger Personal, Material, finanzielle Mittel und kann die Belastung von Patienten und Angehörigen vermindern. Dieser Trend ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehört vor allem eine gute Hilfsmittelversorgung“, forderten BVMed und eurocom in einem gemeinsamen Positionspapier aus dem Jahr 2025.</p>
<p>Hilfsmittelversorgungen leisten mit den dazugehörigen Dienstleistungen wie Einweisung, Beratung, handwerkliche Zurichtung, Reparaturservice, Ersatzbeschaffung und Wartung zudem einen spürbaren Beitrag zur Entlastung sowohl von stationären als auch ambulant-ärztlichen Strukturen. Der Fortschritt bei den Produkten muss sich im Versorgungsprozess abbilden. Dazu ist der Austausch mit allen Beteiligten unerlässlich, um Schnittstellen reibungsfrei zu gestalten und Versorgungslücken zu schließen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>eurocom</strong> ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.</p>
<p><strong>Pressekontakt </strong></p>
<p>Antje Schneider, eurocom e. V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices<br />
Reinhardtstraße 15, D &#8211; 10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (0) 30 &#8211; 25 76 35 063, mobil: +49 (0) 1 76 &#8211; 61 33 07 60,<br />
E-Mail: antje.schneider@eurocom-info.de, <a href="http://www.eurocom-info.de">www.eurocom-info.de</a></p>
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		<item>
		<title>Brustversorgung muss zur Lebensrealität der Patientinnen passen</title>
		<link>https://eurocom-info.de/brustversorgung-muss-zur-lebensrealitaet-der-patientinnen-passen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[antjeschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Feb 2026 10:07:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseartikel]]></category>
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					<description><![CDATA[Brustkrebs ist die häufigste Krebsart bei Frauen. Jedes Jahr erkranken in Deutschland laut Robert Koch-Institut etwa 75.000 Frauen neu daran. Sichergestellt werden muss, dass Patientinnen nach der Tumorentfernung eine adäquate Anschlussversorgung erhalten. Darauf weist die eurocom anlässlich der am 22. Januar 2026 bekanntgegebenen Fortschreibung der Produktgruppe 37 „Brustprothesen“ des Hilfsmittelverzeichnisse hin. Die Herstellervereinigung begrüßt dabei  …]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Brustkrebs ist die häufigste Krebsart bei Frauen. Jedes Jahr erkranken in Deutschland laut Robert Koch-Institut etwa 75.000 Frauen neu daran. Sichergestellt werden muss, dass Patientinnen nach der Tumorentfernung eine adäquate Anschlussversorgung erhalten. Darauf weist die eurocom anlässlich der am 22. Januar 2026 bekanntgegebenen Fortschreibung der Produktgruppe 37 „Brustprothesen“ des Hilfsmittelverzeichnisse hin. Die Herstellervereinigung begrüßt dabei ausdrücklich die Klarstellung des GKV-Spitzenverbandes, dass für die Aufnahme von Brustprothesen kein Nachweis des medizinischen Nutzens erforderlich ist, da sie dem Behinderungsausgleich dienen. Damit werden die Aufnahmeanforderungen eindeutiger. Allerdings besteht auch Nachbesserungsbedarf. Oda Hagemeier, Geschäftsführerin eurocom, erklärt: „Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Brustprothesen ein, die dem indizierten täglichen Gebrauch standhält. Insofern bedauern wir, dass die Chance vertan wurde, zwei zentrale Schwachstellen zu beseitigen: die zu lange Regelgebrauchszeit und die fehlende Verankerung einer Wechselversorgung. Beides mindert die Versorgungsqualität – und geht damit zu Lasten der Patientinnen.“</p>
<p><strong>Regelgebrauchszeit ist wirklichkeitsfern</strong></p>
<p>Bei einer täglichen Tragedauer von bis zu 24 Stunden und einer täglich erforderlichen Reinigung sind Brustprothesen einer enormen Belastung ausgesetzt – mit großem Einfluss auf ihre begrenzte Haltbarkeit. Galt noch bis zur Fortschreibung 2018 eine Regelgebrauchszeit von einem Jahr, so wurde diese seitdem auf ‚etwa zwei Jahre‘ verdoppelt. Ausschließlich in Fällen signifikanter anatomischer Änderungen gilt eine frühere Folgeversorgung als begründet. Hagemeier dazu: „Dass die aktuelle Fortschreibung daran festhält, bedauern wir sehr. Eine zweijährige Regelgebrauchszeit ist im praktischen Alltag nicht zumutbar und geht an der Lebensrealität der Patientinnen vorbei. Eine Rückkehr zur Regelgebrauchszeit von einem Jahr ist im Sinne einer adäquaten Versorgung unerlässlich.“</p>
<p><strong>Bedarfsgerechte Wechselversorgung etablieren</strong></p>
<p>Das Hilfsmittelverzeichnis sieht nach wie vor die Versorgung mit lediglich <em>einer</em> Brustprothese vor. Dieser fortbestehende Verzicht auf die Verankerung einer Doppelausstattung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung blendet ebenfalls die erhebliche Beanspruchung einer Brustprothese im Lebensalltag der Betroffenen aus. Viele Patientinnen befinden sich in systemischer Therapie, etwa mit Antihormonpräparaten, deren Metabolite über die Haut ausgeschieden werden. Dies kann zu vermehrter Schweißbildung führen, wodurch das Prothesenmaterial in Mitleidenschaft gezogen und unangenehme Gerüche absorbiert werden können. Dies gilt auch für intensive Gerüche im beruflichen Umfeld sowie für die Aufnahme von Chlorgeruch bei regelmäßigem Schwimmen – einer empfohlenen Rehabilitationsmaßnahme. „Dass die Doppelausstattung erneut nicht zum Standard der Definitivversorgung wird, wiegt schwer – insbesondere mit Blick auf die Begründung, es handele sich bei den beschriebenen Lebensumständen um Einzelfälle. Gilt doch für eine Vielzahl von Patientinnen, dass sie sich nach dem operativen Eingriff einer medikamentösen Therapie unterziehen müssen“, so Hagemeier.</p>
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<p><strong>eurocom</strong> ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.</p>
<p><strong>Pressekontakt </strong></p>
<p>Antje Schneider, eurocom e. V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices<br />
Reinhardtstraße 15, D &#8211; 10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (0) 30 &#8211; 25 76 35 063, mobil: +49 (0) 1 76 &#8211; 61 33 07 60,<br />
E-Mail: antje.schneider@eurocom-info.de, <a href="http://www.eurocom-info.de">www.eurocom-info.de</a></p>
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		<title>Guter Rat im Doppelpack: Prothetik-Ratgeber neu herausgebracht</title>
		<link>https://eurocom-info.de/guter-rat-im-doppelpack-prothetik-ratgeber-neu-herausgebracht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[antjeschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Feb 2026 10:40:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseartikel]]></category>
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					<description><![CDATA[eurocom bringt die beiden Ratgeber „Beinamputation – wie geht es weiter?“ und „Recht und Anspruch bei der Prothesenversorgung“ vollständig aktualisiert neu heraus. Im Umfeld einer Amputation entstehen vor allem Fragen. Denn sie ist ein schwerwiegender und belastender Einschnitt in das bisherige Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Sich mit dem Verlust auseinanderzusetzen und gleichzeitig die  …]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>eurocom bringt die beiden Ratgeber „Beinamputation – wie geht es weiter?“ und „Recht und Anspruch bei der Prothesenversorgung“ vollständig aktualisiert neu heraus. Im Umfeld einer Amputation entstehen vor allem Fragen. Denn sie ist ein schwerwiegender und belastender Einschnitt in das bisherige Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Sich mit dem Verlust auseinanderzusetzen und gleichzeitig die Kraft aufzubringen, um die Rehabilitation in Angriff zu nehmen und das Gehen mit Prothese zu lernen, verlangt dem Einzelnen einiges ab und kann gerade in der Anfangszeit mit Verunsicherung einhergehen. Sich darüber hinaus mit den rechtlichen Aspekten der Prothesenversorgung auseinandersetzen zu müssen, stellt eine zusätzliche Hürde dar. Menschen, die sich aufgrund ihrer Amputation ohnehin schon in einer Ausnahmesituation befinden, müssen sich für ihr Recht starkmachen, bevor sie die Prothese erhalten, die zu ihrem Leben passt und auf die sie angewiesen sind. Antworten auf die drängendsten Fragen gibt eurocom mit den beiden aktualisierten Ratgebern, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation und dem Sozialrechtsexperten Jörg Hackstein entstanden sind.</p>
<p><strong>Beinamputation – wie geht es weiter?</strong></p>
<p>Erstmals 2008 erschienen, hat der Ratgeber seitdem zahlreichen Menschen Hilfe geleistet. Auch die Neufassung möchte vor allem eines: Menschen ermutigen, sich als mündige Klienten aktiv in ihren Genesungsprozess einzubringen und selbst mitzuentscheiden, welche Rehabilitation und welche Prothesenversorgung die persönlich Richtige ist. Betroffene und ihre Angehörigen erfahren hier, welche Amputationsarten es gibt, wie es nach einer Amputation weitergeht, wie die Rehabilitation ablaufen sollte, welche Prothesen und Passteile für eine Versorgung in Frage kommen. Informationen zur Bewältigung des Alltags und Erfahrungsberichte von Menschen, die ihr Leben mit Prothese meistern, zeigen Perspektiven auf. Der umfassende Serviceteil mit Kontaktdaten der Rehakliniken und Selbsthilfegruppen runden den Ratgeber als praktischen Begleiter ab.</p>
<p><strong>Recht und Anspruch bei der Prothesenversorgung</strong></p>
<p>Die Prothesenversorgung hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Der medizintechnische Fortschritt setzt höhere Standards und steht damit im Spannungsfeld mit dem zunehmenden Kostendruck im Gesundheitswesen. Die Folgen tragen die Patienten. Versorgungsprozesse ziehen sich unnötig in die Länge, weil Anträge oft nicht auf Anhieb genehmigt werden. Zur Realität der Antragsbearbeitung gehört auch, dass Versicherungen unter Bezugnahme auf entstehende Kosten einen geringeren Versorgungsstandard als ausreichend darstellen, Zuständigkeiten ignoriert und Fristen nicht eingehalten werden. Für viele Versicherte ist dieses Prozedere undurchsichtig. Deshalb beantwortet der Ratgeber allgemeinverständlich und praxisnah die wichtigsten juristischen Fragen, mit denen sich Betroffene und ihre Angehörigen sowie Ärzte und versorgende Orthopädietechniker konfrontiert sehen. Dabei geht er auf die rechtlichen Grundlagen der Prothesenversorgung ebenso ein wie auf den individuellen Versorgungsanspruch der gesetzlich Versicherten. Besonders ausführlich wird dabei das Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie der Klageweg in der Sozialgerichtsbarkeit behandelt.</p>
<p>Die Ratgeber „Beinamputation – wie geht es weiter?“ und „Recht und Anspruch bei der Prothesenversorgung“ können auf der eurocom-Website unter <a href="https://eurocom-info.de/infothek/broschueren/">eurocom-info.de/infothek/broschueren</a> kostenlos bestellt werden und stehen dort auch zum Download bereit.</p>
<p><strong>eurocom</strong> ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.</p>
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<p><strong>Pressekontakt </strong></p>
<p>Antje Schneider, eurocom e. V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices<br />
Reinhardtstraße 15, D &#8211; 10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (0) 30 &#8211; 25 76 35 063, mobil: +49 (0) 1 76 &#8211; 61 33 07 60,<br />
E-Mail: antje.schneider@eurocom-info.de, <a href="http://www.eurocom-info.de">www.eurocom-info.de</a></p>
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		<title>orthopaedie aktuell 02/2026</title>
		<link>https://eurocom-info.de/orthopaedie-aktuell-02-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[antjeschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Feb 2026 09:53:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[orthopaedie aktuell]]></category>
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		<item>
		<title>orthopaedie aktuell 01/2026</title>
		<link>https://eurocom-info.de/orthopaedie-aktuell-01-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[antjeschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Jan 2026 14:39:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[orthopaedie aktuell]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://eurocom-info.de/wp-content/uploads/2026/01/orthopaedie-aktuell_01_2026.pdf">orthopaedie aktuell 01/2026</a></p>
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