Das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten medizinischen Kompressionsstrümpfen (MKS) ist für jede KKL, also auch für die KKL I, eine verordnungsfähige Leistung der Behandlungspflege.
Das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten medizinischen Kompressionsstrümpfen (MKS) ist für jede KKL, also auch für die KKL I, eine verordnungsfähige Leistung der Behandlungspflege.