Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie erleichtert Patienten den Einstieg in die Kompressionstherapie

Das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen bereits ab Kompressionsklasse I ist zukünftig eine verordnungsfähige Leistung der Behandlungspflege. Die Hilfe kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn darüber hinaus kein Bedarf an Grundpflege besteht. Diese Anpassungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Dezember 2017 beschlossen. Sie treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. eurocom-Geschäftsführer Dr. Ernst Pohlen dazu: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der G-BA damit der studienbasierten Empfehlung von eurocom folgt, die Versorgung der Patienten mit Kompressionsstrümpfen der Klasse I zu erleichtern. Denn nicht jeder, der eine niedrigklassige Kompressionstherapie benötigt, ist auch in der Lage, diese selbstständig zu handhaben.“

Das Bewusstsein für die medizinische Notwendigkeit niedrigklassiger Kompressionstherapie schärfen

Zum Hintergrund: Medizinische Kompressionsstrümpfe, die als Basisbehandlung bei allen Erkrankungen des Venen- und Lymphgefäßsystems gelten, gibt es in vier Kompressionsklassen. Alle Kompressionsklassen sind zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Dies gilt seit über zehn Jahren uneingeschränkt auch für die Kompressionsklasse I. „Insbesondere für ältere und übergewichtige Menschen sind Kompressionsstrümpfe der Klasse I besonders gut geeignet. Sie sind etwas leichter anzuziehen, die Akzeptanz der Patienten ist höher“, betont Pohlen. Dies belegt eine Studie zur Anziehbarkeit von Klasse-I-Strümpfen im Vergleich zu normalen Strümpfen und Klasse-II-Strümpfen der Universität Greifswald (Studienleiter Professor Jünger), die eurocom dem G-BA zur Verfügung gestellt hat. Damit mehr Patienten von den Vorteilen leichterer Kompressionsstrümpfe profitieren können, bietet der Verband neben der Studie weitere Serviceleistungen zur Information über Nutzen und Wirksamkeit der Kompressionsklasse I. Dazu zählen die Infokarte „Sieben Fakten zur Kompressionsklasse I“ und eine umfangreiche Literaturübersicht zur „Wirksamkeit der Kompressionsklasse I in der Phlebologie“, die unter www.eurocom-info.de zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen, sowie eine Studie der RUB Bochum (Studienleiter Professor Stücker) zur Reduktion der Beschwerdeproblematik bei unkomplizierter Varikose mit Kompressionsstrümpfen der Kompressionsklasse I, die in 2018 abgeschlossen wird.

 

eurocom

eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.

 

Pressekontakt

Antje Schneider, eurocom – european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Postfach 10 05 08, D – 52305 Düren, Fon: +49 (0) 24 21/95 26 52, Fax: +49 (0) 24 21/95 26 64, Mail: antje.schneider@eurocom-info.de, www.eurocom-info.de