Recht und Anspruch bei der Versorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen

eurocom informiert mit neuem Ratgeber über Gesetze und ihre Anwendung

In aller Regel verläuft die Versorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen ohne größere Schwierigkeiten. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, bei denen Krankenkassen die jeweilige Versorgung ablehnen oder es zu Unstimmigkeiten zwischen Patient und Sanitätshaus kommt. Mit dem neuen Rechtsratgeber „Die Versorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen“ zeigt eurocom e. V. auf der Basis handlungsorientierender Informationen Möglichkeiten auf, sich gegen ablehnende Entscheidungen der Krankenkassen zu wehren. Der Ratgeber gibt Antworten auf in der Praxis häufig auftretende Fragen, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen, den gesetzlich geregelten Anspruch des Patienten sowie den Ablauf der Versorgung. Er wendet sich in erster Linie an Leistungserbringer und Patienten.

Basistherapie Kompressionsstrumpf
Medizinische Kompressionsstrümpfe sind die Basistherapie bei der Behandlung venöser und lymphologischer Krankheitsbilder. Der behandelnde Arzt verschreibt Patienten, die beispielsweise an einer chronisch venösen Insuffizienz oder einem Lymphödem erkrankt sind, Kompressionsstrümpfe, der Patient wiederum sucht mit dem Rezept ein Sanitätshaus oder eine Apotheke auf, wo er die Kompressionsstrümpfe erhält. Die Krankenkasse, bei der der Patient versichert ist, übernimmt dann die hierfür vertraglich vereinbarten Kosten.

Die Printversion des Ratgebers „Die Versorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen“ kann unter www.eurocom-info.de bestellt werden. Dort befindet sich außerdem eine pdf-Datei zum Download.

eurocom
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopä-dische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den me-dizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressi-onstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressions-therapie und orthopädische Hilfsmittel an.

Pressekontakt
Antje Schneider, eurocom – european manufacturers federation for compres-sion therapy and orthopaedic devices, Postfach 10 05 08, D – 52305 Düren, Fon: +49 (0) 24 21/95 26 52, Fax: +49 (0) 24 21/95 26 64,
Mail: antje.schneider@eurocom-info.de, www.eurocom-info.de

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