Innovationen müssen Eingang in Hilfsmittelverzeichnis finden

eurocom bezieht Stellung zum Referentenentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz

Dass die Patienten die Hilfsmittelversorgung erhalten, die für sie individuell erforderlich ist und auf dem neuesten Stand der Medizintechnik einen Krankheits- oder Behinderungsausgleich möglich macht, ist für den Industrieverband eurocom das wesentliche Ziel bei der anstehenden Reform im Hilfsmittelbereich. Dabei muss sichergestellt sein, dass sowohl Hilfsmittelhersteller als auch Leistungserbringer aktiv in Aktualisierung und Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses eingebunden werden, wie eurocom in ihrer Stellungnahme zum jetzt vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung betont.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber die Wildwüchse, die insbesondere bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich entstanden sind, nun endlich eindämmen will“, bewertet Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer der eurocom, das Gesetzvorhaben. „Insbesondere die Verpflichtung der Krankenkassen, bei künftigen Ausschreibungen Qualitätsaspekte stärker zu berücksichtigen, unterstützen wir. Allerdings müssen dafür auch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. So ist es nach Auffassung von eurocom beispielweise erforderlich, im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens auch die inhaltlichen Kriterien zur Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter bei den Leistungserbringern zu definieren.“

eurocom tritt außerdem dafür ein, dass eine klare, verbindliche Verfahrensordnung für künftige Aktualisierungen und Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses geschaffen wird. Allerdings betont der Industrieverband, dass hierbei zwingend auch die maßgeblichen Verbände der Hilfsmittelhersteller beteiligt werden müssen und nicht nur, wie im Referentenentwurf vorgesehen, die Verbände der Leistungserbringer. „Nur die Einbindung der Hersteller in diesen Prozess ermöglicht es, dass aktuelle technologische Entwicklungen sowie das entsprechende Know-how im Hilfsmittelverzeichnis berücksichtigt werden“, so Dr. Ernst Pohlen. „Zudem muss eine solche Verfahrensordnung sicherstellen, dass innovative Produkte künftig zeitnah Eingang in das Hilfsmittelverzeichnis finden. Das aktuelle Verfahren ist eher innovationshemmend, wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat.“ eurocom schlägt in diesem Zusammenhang vor, ein Beratungsverfahren zu installieren. Ein solches Verfahren würde Entwicklern und Herstellern eine frühe Berücksichtigung der Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen.

Der geplanten Einführung von Listungsgebühren für das Hilfsmittelverzeichnis erteilt eurocom hingegen eine klare Absage. Gebühren würden dazu führen, dass sich Hersteller aus der Entwicklung innovativer Produkte zurückziehen könnten. Außerdem würden die Kosten für Hilfsmittel und damit die Ausgaben der Krankenkassen steigen.

Hinsichtlich des vorgesehenen Controllings der Vertragsinhalte durch die Krankenkassen empfiehlt der Industrieverband, hierfür ein tragfähiges, bundesweit und für alle Krankenkassen gleichermaßen gültiges Verfahren zu entwickeln. Eine Rahmenempfehlung reiche nicht aus.

Kritisch sieht eurocom allerdings die geplante Offenlegung auch von privatrechtlichen Vertragsinhalten über höherwertige Versorgungen durch den Leistungserbringer. Dies sei ein Eingriff in die Rechte und Interessen des Versicherten.

Ihre Stellungnahme hat eurocom fristgerecht beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht und wird diese auch bei der geplanten Verbändeanhörung am 19. Juli 2016 vertreten. Sie steht außerdem auf der Internetseite der eurocom zum Download zur Verfügung.

 

eurocom

eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.

 

Pressekontakt

Swea Menser, eurocom – european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Postfach 10 05 08, D – 52305 Düren, Fon: +49 (0) 24 21/95 26 52, Fax: +49 (0) 24 21/95 26 64, Mail: swea.menser@eurocom-info.de, www.eurocom-info.de

Das Word-Dokument der Pressemitteilung können Sie hier herunterladen: PM_Stellungnahme_HHVG