Entlassmanagement: Krankenhausärzte dürfen Hilfsmittel verordnen

Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft getreten

Jetzt ist es amtlich: Ab sofort dürfen auch Krankenhausärzte Hilfsmittel verordnen. Mit dem heutigen Inkrafttreten der neuen Hilfsmittel-Richtlinie ist endlich Schluss mit Versorgungsbrüchen nach einem stationären Aufenthalt, wie der Industrieverband eurocom mitteilt.

Bislang war die Verordnung medizinischer Hilfsmittel wie Bandagen, Orthesen oder medizinischen Kompressionsstrümpfen den niedergelassenen Ärzten vorbehalten. Das führte immer dann zu Problemen in der Versorgung, wenn ein Patient im Krankenhaus bereits ein Hilfsmittel benötigte, dass er auch zu Hause weiter brauchte, um gesund zu werden. Dann musste er umgehend nach Verlassen des Krankenhauses einen niedergelassenen Arzt aufsuchen und sich ein Rezept für das Hilfsmittel ausstellen lassen. Nicht selten führte dies zu einer Unterbrechung der Versorgung.

Mit der Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie können nun auch Krankenhausärzte im Rahmen des so genannten Entlassmanagements Hilfsmittel verordnen.

„Die neue Hilfsmittel-Richtlinie begrüßen wir sehr“, sagt Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer des Industrieverbandes eurocom. „Sie schafft endlich Klarheit in einem Bereich, der bislang eine Grauzone war. Besonders erfreut sind wir darüber, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der diese Änderung bereits im Dezember vergangenen Jahres beschlossen hatte, eine flexible und praxisnahe Lösung für die Umsetzung gefunden hat. Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Orthesen können vom Krankenhaus auch dauerhaft verordnet werden. Damit wird vermieden, dass Patienten unnötigerweise nach sieben Tagen einen niedergelassenen Arzt aufsuchen müssen, der eine Folgeverordnung ausstellt.“

Die Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie war erforderlich geworden, weil der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz bereits die Möglichkeit geschaffen hatte, dass Krankenhäuser für eine Übergangsfrist von sieben Tagen ambulante Leistungen wie Hilfsmittel, Heilmittel und Arzneimittel verordnen sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen dürfen.

Die Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie steht auch auf der Internetseite der eurocom unter www.eurocom-info.de (Orthopädische Hilfsmittel – Downloads) zum Download zur Verfügung.

 

Über eurocom

eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.

 

Pressekontakt

Swea Menser, eurocom – european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Postfach 10 05 08, D – 52305 Düren, Fon: +49 (0) 24 21/95 26 52, Fax: +49 (0) 24 21/95 26 64, Mail: swea.menser@eurocom-info.de, www.eurocom-info.de

 

Das Word-Dokument der Pressemitteilung können Sie hier herunterladen: PM_Hilfsmittel-Richtlinie