Recht und Anspruch bei der Prothesenversorgung

eurocom aktualisiert Ratgeber über Gesetze und ihre Anwendung

Rechtsratgeber Prothetik

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Die Versorgung behinderter Menschen mit Prothesen hat sich innerhalb der letzten 20 Jahre erheblich verändert: Der technische Fortschritt in der Prothesenentwicklung setzt höhere Versorgungsstandards, steht aber dem zunehmenden Kostendruck im Gesundheitswesen gegenüber. Die Folge trägt der Patient: Er sieht sich oft vor unüberwindbare Hindernisse gestellt, zügig eine seinen Ansprüchen entsprechende Prothesenversorgung zu erhalten. Versorgungsprozesse ziehen sich so in die Länge, Zuständigkeiten werden ignoriert und die Kosten immer wieder als Bewertungskriterium für den Versorgungsstandard herangezogen.

Ist das aber rechtens? Auf diese allgemeine Grundsatzfrage gibt die aktualisierte Neuauflage des Ratgebers „Recht und Anspruch bei der Prothesenversorgung“ des Industrieverbandes eurocom e. V. ebenso eine Antwort wie auf spezielle juristische Fragen, die sich innerhalb des Versorgungsprozesses stellen. Übersichtlich und verständlich klärt die Publikation über rechtliche Grundlagen und den individuellen Versorgungsanspruch des Versicherten auf, über gesetzliche Regelungen im Rahmen der Antragstellung, über Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie, Nutzungsdauer und Mindestgebrauchszeiten sowie über die Rolle des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Besondere Berücksichtigung findet dabei das Prozedere des Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahrens.

Betroffene und Ärzte, Mitarbeiter des orthopädietechnischen Fachhandels und der Krankenkassen finden hier fundierte handlungsorientierende Informationen. Jörg Hackstein, Rechtsanwalt und Partner Hartmann Rechtsanwälte Lünen, hat den Ratgeber grundständig überarbeitet. Der Experte im Deutschen Sozial- und Sozialversicherungsrecht verfügt neben einem profunden Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen über detaillierte Markt- und Produktkenntnisse. Er berät und vertritt viele namhafte Leistungserbringer, Hersteller, Verbände und Versicherte in den komplexen Fragestellungen des Gesundheitsmarktes und publiziert zu marktrelevanten Themen in juristischen Fachzeitschriften sowie den Branchenmagazinen für Leistungserbringer.

Die Printversion des Ratgebers „Recht und Anspruch bei der Prothesenversorgung“ kann unter www.eurocom-info.de bestellt werden. Dort befindet sich außerdem eine pdf-Datei zum Download.

 

eurocom

eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.

Pressekontakt

Swea Menser, eurocom – european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Postfach 10 05 08, D – 52305 Düren, Fon: +49 (0) 24 21/95 26 52, Fax: +49 (0) 24 21/95 26 64, Mail: swea.menser@eurocom-info.de, www.eurocom-info.de

 

Die Word-Datei der Pressemitteilung können Sie hier herunterladen: PM_Rechtsratgeber Neuauflage