Hilfsmittelversorgung: Qualität vor Preis

eurocom e.V. plädiert für patientengerechte Hilfsmittelversorgung

Erhalten Patienten das für die Behandlung ihrer Erkrankung erforderliche Hilfsmittel nicht oder wird ihnen eine qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung verwehrt, kann das fatale Konsequenzen haben. Von mangelnder Compliance im Falle schlecht sitzender Hilfsmittel über Folgeschäden wie Hautreizungen bis hin zu einer Verschlimmerung ihres Krankheitsbildes reichen die Folgen. Darauf weist der Industrieverband eurocom e.V. aktuell hin. Anlass ist der noch nicht veröffentlichte „Monitor Patientenberatung 2015“ der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), über den die Nachrichtenagentur dpa in den vergangenen Tagen berichtete.

In ihrem jährlichen Bericht verweist die UPD darauf, dass einer Vielzahl von Patienten eine adäquate Versorgung mit Kompressionsstrümpfen, Prothesen, Einlagen und Co. seitens ihrer Krankenkassen verwehrt würde. Entweder lehne die Krankenkasse die Verordnung pauschal ab oder sie genehmige nur ein nicht bedarfsgerechtes oder qualitativ schlechteres Hilfsmittel.

„Es darf nicht sein, dass Patienten nicht das Hilfsmittel bekommen, das sie benötigen“, sagt Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer von eurocom. „Das führt nicht nur dazu, dass der einzelne Patient schlecht versorgt ist und sich sein Zustand nicht bessert, sondern bedeutet unter Umständen in der Folge auch deutliche Mehrkosten für die Krankenkassen. Wenn sich eine Erkrankung wie beispielsweise ein Lymphödem nicht bessert, sondern verschlimmert, weil der Patient statt der angezeigten flachgestrickten Kompressionsstrümpfe von seiner Krankenkasse nur rundgestrickte bewilligt bekommen hat, werden weitere Therapien notwendig. Und diese hätten bei einer adäquaten Hilfsmittelversorgung durchaus vermieden werden können. Von den Leiden des Patienten ganz zu schweigen.“

Um stattdessen eine Hilfsmittelversorgung auf qualitativ hohem Niveau sicherzustellen, fordert eurocom e.V., entsprechende Qualitätskriterien in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Das CE-Zeichen als einziges Qualitätskriterium sei zudem nicht ausreichend. „Das CE-Zeichen ist ein reines Verwaltungszeichen und sagt nichts darüber aus, ob es sich um ein Hilfsmittel von guter oder gar von schlechter Qualität handelt“, betont Dr. Ernst Pohlen. „Wie eine gute Qualität und ein hoher medizinischer Nutzen eines Hilfsmittels gewährleistet werden kann, zeigt hingegen das RAL-Gütezeichen, das es seit nunmehr 60 Jahren für medizinische Kompressionsstrümpfe gibt. Nur Kompressionsstrümpfe, die die strengen Richtlinien dieses Gütezeichens erfüllen, werden im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und können zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.“ Am guten Beispiel des RAL-Gütezeichens könne sich auch für andere Hilfsmittelgruppen orientiert werden.

In Richtung der Krankenkassen appelliert der Industrieverband zudem, Hilfsmittelversorgungen zügig zu bewilligen und dabei die Verordnungshoheit der Ärzte zu beachten. Habe ein Arzt aus gutem Grund ein bestimmtes Hilfsmittel verordnet, so sei es nicht Aufgabe der Krankenkasse oder des medizinischen Dienstes, in die ärztliche Verantwortung einzugreifen und die Hilfsmittelverordnung umzuwidmen.