Definition:
In diesem Sozialgesetzbuch sind alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst.
Erläuterung:
Das SGB V als eines von 12 Sozialgesetzbüchern betrifft die Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.).