Definition:
CE-Kennzeichen, z. B. aufgebracht auf den Verpackungen von Medizinprodukten, ist eine Art „Warenpass“ oder „Reisepass“. Nur mit diesem „Pass“ ist der Handel von Medizinprodukten innerhalb der EU erlaubt.
Erläuterung:
Mit der CE-Kennzeichnung seiner Produkte dokumentiert der Hersteller eines Medizinprodukts die lückenlose Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die CE-Kennzeichnung darf nur angebracht werden, wenn die umfangreichen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie steht deshalb auch für umfassende Sicherheit, Leistungsfähigkeit und für eine überprüfte Qualität des Produkts.